Brände verursachen häufig große und existenzgefährdende Schäden.


Die Verhütung von Bränden ist deshalb für alle Unternehmen ein wichtiges Thema. Wir unterstützen Sie hier als externer Brandschutzbeauftragter, damit es gar nicht erst zu einem Brand in Ihrem Unternehmen kommt.

Für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen ist die Benennung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich gefordert (z.B. Industriebetriebe mit Geschossflächen ab 5.000 qm, Kaufhäuser, Krankenhäuser)

Unsere Leistungen im Detail:

• Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter

• Unterstützung / Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

• Unterstützung / Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnungen nach DIN 14096

• Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen (gemäß ArbStättV, ASR A1.3 sowie DIN ISO 23601)

• Unterstützung / Mitwirkung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen (DIN 14095)

• Unterstützung / Mitwirkung bei der Erstellung von Alarmplänen

• Unterstützung / Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Brandschutzübungen

• Unterstützung / Mitwirkung bei der Durchführung von Feuerlöschübungen (Umgang mit Feuerlöschern)

• Durchführung von Schulungen der Brandschutzhelfer

• Durchführung von Brandschutz-Unterweisungen für die Beschäftigten